Wenn ein Dorfkern mit ausschliesslich zweigeschossigen Gebäuden im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgeführt ist, kann eine neue Zonenordnung die erlaubte Geschosszahl nicht verdoppeln (Urteil des Kantonsgerichts BL vom 05.11.2008 i.S. Gemeinde gegen Regierungsrat).